Kosten

Rechtsanwaltskosten
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Die Höhe der Gebühren berechnet sich nach dem Streitwert, der bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vom Gericht festgesetzt wird. Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Notarkosten
Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare – GNotKG). Die Kostenordnung stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Der Notar ist nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Das Gebührensystem der Kostenordnung ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass der Notar viele Amtstätigkeiten durchführt, ohne dass ihm eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für die Mandanten: Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.